FAQ & Infos:
Beim Rückschnitt von Baumkronen sollte generell pro Maßnahme maximal 25 % der Blattmasse entfernt werden, da die Blätter für die Energiegewinnung durch Photosynthese unverzichtbar sind. Ein zu starker Eingriff kann den Baum schwächen, ihn anfälliger für Krankheiten und Schädlinge machen und Stressreaktionen wie das Austreiben zahlreicher Wassertriebe hervorrufen. Ein behutsamer und professioneller Rückschnitt ist daher entscheidend, um die Gesundheit und natürliche Wuchsform des Baumes zu erhalten. So ist es oft zweckmäßiger, eine größere Schnittmaßnahme in mehrere kleinere Eingriffe mit zeitlichen Abständen aufzuteilen, damit der Baum ausreichend Zeit zur Regeneration hat und nicht überlastet wird.
Das radikale Kappen von stärkeren Ästen oder ganzer Kronenbereiche – auch als Kronenkappung bekannt – ist keine fachgerechte Maßnahme, da sie die natürliche Struktur und Gesundheit des Baumes stark beeinträchtigt. Durch das Kappen entstehen große Schnittflächen, die Pilzbefall und Fäulnis begünstigen, während die Baumkrone ihre Stabilität und Funktion verliert. Der Baum reagiert häufig mit dem Austreiben zahlreicher schwach verankerter Triebe, die nicht nur das Risiko von Astbruch erhöhen, sondern auch einen dauerhaften Pflegeaufwand erfordern. Ein gezielter Rückschnitt, der die Baumstatik berücksichtigt und die natürliche Form erhält, ist deutlich nachhaltiger und schützt den Baum langfristig (siehe: Comic - Der Tod einer Eiche).
Totholz, Baumhöhlen, Nistkästen, Spalten und Risse sind als wertvolle Habitatstrukturen für Tiere wie Vögel, Fledermäuse und andere Säugetiere sowie Insekten sehr schützenswert. Das Entfernen solcher Strukturen sollte nur vorgenommen werden, wenn ein akutes Sicherheitsrisiko vorliegt. Es besteht auch die Möglichkeit, Habitatstrukturen zu versetzen.
Während der Vogelschutzzeit (1. März bis 30. September) ist es gesetzlich prinzipiell untersagt, Bäume stark zurückzuschneiden oder zu fällen. Ob es im Einzelfall Ausnahmen gibt und welche Aspekte dabei zu beachten sind, sollte mit der zuständigen Naturschutzbehörde abgesprochen werden.
Bei allen Schnittmaßnahmen müssen die gesetzlichen Regelungen zum Arten- und Naturschutz beachtet werden, um Flora und Fauna zu schützen und Lebensräume geschützter Arten zu erhalten. Auch mit einer Genehmigung können die Arbeiten nicht immer uneingeschränkt durchgeführt werden. Wird während der Maßnahme festgestellt, dass geschützte Arten oder Lebensräume – etwa durch das Entfernen von Totholz oder das Stören von Nistplätzen – beeinträchtigt werden, kann dies zu einer Unterbrechung oder gar einem Abbruch führen. Daher ist eine gründliche Prüfung der Gehölze und des Umfeldes vor Beginn der Arbeiten entscheidend um rechtliche Konflikte und negative Umweltfolgen zu vermeiden.
Für die Durchführung von Baumschnittmaßnahmen sollte stets ein vernünftiger Grund vorliegen. Beeinträchtigungen durch herabgefallenes Laub, Schattenwurf der Baumkrone oder Ähnliches sind nur in seltenen Fällen eine hinreichende Begründung.
Als Grundstückeigentümer sind Sie in der Regel auch Eigentümer der auf dem Grunstück stehenden Bäume. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sind Sie dafür verantwortlich, dass von Ihren Bäumen keine Gefahr für andere ausgeht. Diese gesetzliche Pflicht bedeutet, dass Sie Ihre Bäume regelmäßig auf Schäden, Krankheiten und Gefahrenpotenziale prüfen (lassen) müssen. Bruchgefährdete Äste, morsche Stellen oder instabile Wurzeln können schnell zu einem Risiko für Passanten, Nachbarn oder Sachwerte werden. Werden notwendige Kontrollen oder Pflegearbeiten vernachlässigt, haften Sie im Schadensfall für entstandene Schäden.
Um Ihre Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen, empfiehlt es sich, Fachleute mit der regelmäßigen Kontrolle und Pflege Ihrer Bäume zu beauftragen. Diese Experten erkennen potenzielle Gefahren frühzeitig und schlagen notwendige Maßnahmen vor, um Risiken zu minimieren. So schützen Sie nicht nur sich selbst vor rechtlichen Konsequenzen, sondern tragen auch aktiv zur Sicherheit Ihrer Umgebung bei. Mit einer fachgerechten Dokumentation der Kontrollen haben Sie zudem einen Nachweis, dass Sie Ihrer Pflicht nachgekommen sind.
Genehmigungspflicht bei Fällungen und größeren Eingriffen:
Möchten Sie einen Baum fällen oder größere Eingriffe durchführen lassen, sollten Sie prüfen, ob hierfür Genehmigungen erforderlich sind. Informationen dazu erhalten Sie z.B. von der Stadtverwaltung und der Naturschutzbehörde. Eine Genehmigung benötigen Sie insbesondere dann, wenn der Baum unter eine Baumschutzsatzung fällt oder sich auf einem Grundstück mit besonderen Schutzauflagen befindet. Auch naturschutzrechtliche Vorgaben können eine Genehmigung erforderlich machen.
Baumschutzsatzung:
In vielen Gemeinden und Städten gibt es eine Baumschutzsatzung, die festlegt, welche Bäume geschützt sind und nur mit Genehmigung stärker beschnitten oder gefällt werden dürfen.
--> Siehe: "Was gibt es hinsichtlich Baumschutzsatzungen zu beachten?"
Vorgaben im Bebauungsplan:
In einigen Bebauungsplänen sind Vorschriften zum Erhalt von Bäumen oder zur Begrünung enthalten. Beispielsweise kann vorgeschrieben sein, dass bestimmte Bäume auf dem Grundstück erhalten bleiben oder dass nach einer Fällung Ersatzpflanzungen vorgenommen werden müssen.
Ersatzpflanzung:
In vielen Fällen schreibt eine Fällgenehmigung vor, dass ein neuer Baum als Ausgleich gepflanzt werden muss. Der Standort, die Baumart und der Zeitpunkt der Pflanzung können dabei von der Behörde festgelegt werden.
Bevor Sie Maßnahmen an einem Baum durchführen lassen, informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde bzw. der zuständigen Naturschutzbehörde über die geltenden Vorschriften und lassen Sie sich bei Bedarf von einem sachkundigen Betrieb beraten.
Eine Baumschutzsatzung dient dazu, wertvolle Bäume in Städten und Gemeinden zu schützen. Sie legt fest, welche Bäume als besonders schützenswert gelten und unter welchen Bedingungen Eingriffe wie Fällen, Beschneiden oder Umsetzen erlaubt sind. Meist sind Bäume ab einem bestimmten Stammumfang geschützt, und eine Genehmigung der zuständigen Behörde ist erforderlich, bevor Arbeiten durchgeführt werden dürfen. Ziel der Baumschutzsatzung ist es, das städtische Grün zu erhalten und einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz zu leisten.
Was bedeutet das für Grundstückseigentümer?
Grundstückseigentümer, deren Bäume unter die Baumschutzsatzung fallen, sind verpflichtet, sich an die Vorschriften zu halten. Bevor ein Baum gefällt oder stark zurückgeschnitten wird, muss eine schriftliche Genehmigung beantragt werden. Verstöße gegen die Baumschutzsatzung können Bußgelder nach sich ziehen. Es ist daher ratsam, sich vorab bei der Gemeinde zu informieren oder einen Fachbetrieb zu kontaktieren, der Sie bei der Einhaltung der Vorgaben unterstützt und gegebenenfalls die Genehmigung für Sie einholt. So können Sie sicherstellen, dass alle Arbeiten rechtssicher und fachgerecht erfolgen.
ZTV-Richtlinien– Qualität und Nachhaltigkeit für Ihre Bäume
Die ZTV-Baumpflege (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege) ist der anerkannte Standard für professionelle Baumpflegearbeiten in Deutschland. Sie stellt sicher, dass alle Maßnahmen – wie beispielsweise Kronenpflege, Totholzentfernung oder Baumsicherungen – fachgerecht, baumschonend und nachhaltig durchgeführt werden. Ziel ist es, die Vitalität und Verkehrssicherheit der Bäume zu gewährleisten und gleichzeitig die Umwelt zu schützen. Für Auftraggeber bedeutet dies, dass alle Arbeiten nach klar definierten Standards ausgeführt werden, die auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren. So wird sichergestellt, dass Bäume langfristig gesund bleiben und Gefahren frühzeitig vermieden werden. Auftraggeber sollten also darauf achten, Baumpflegebetriebe zu engagieren, die nach den ZTV-Richtlinien arbeiten.
Die ZTV-Baumkontrollrichtlinien legen fest, wie Bäume systematisch auf ihre Verkehrssicherheit geprüft werden. Dabei wird der Baum von fachkundigen Kontrolleuren visuell untersucht, um Schäden, Krankheiten oder potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen. Diese Untersuchungen erfolgen nicht-invasiv, um den Baum nicht unnötig zu belasten. Die Richtlinien schaffen einen einheitlichen Standard für Baumkontrollen und sorgen dafür, dass Gefahren durch instabile Bäume oder herabfallende Äste rechtzeitig erkannt und geeignete Maßnahmen eingeleitet werden können. Für Kunden bedeutet dies Transparenz, Sicherheit und die Gewissheit, dass Kontrollen und Pflegemaßnahmen professionell ausgeführt werden.
Der Tod einer Eiche
Ⓒ Französische Gesellschaft für Baumpflege/Société Française d’Arboriculture (SFA); Übersetzung aus dem Französischen: Florian Cantner, Münchner Baumkletterschule/Redaktion Baumpflegeportal
Eine sachgemäße Baumpflege erfordert Expertise, die nur eine spezialisierte Fachfirma bieten kann. Bäume reagieren empfindlich auf falsche Schnittmaßnahmen – ein fehlerhafter Eingriff in die Krone kann schwerwiegende und oft irreparable Schäden verursachen. Um dies zu vermeiden, arbeiten wir nach den Richtlinien der ZTV-Baumpflege.
Unser oberstes Ziel ist es, die Gesundheit und Langlebigkeit Ihres Baumes zu bewahren. Deshalb setzen wir ausschließlich auf qualifizierte Arboristen, die speziell für Baumpflegemaßnahmen ausgebildet sind. Wir werden Ihre Bäume fachgerecht behandeln und Ihnen kompetent zur Seite stehen.
Beim Rückschnitt von Baumkronen sollte generell pro Maßnahme maximal 25 % der Blattmasse entfernt werden, da die Blätter für die Energiegewinnung durch Photosynthese unverzichtbar sind. Ein zu starker Eingriff kann den Baum schwächen, ihn anfälliger für Krankheiten und Schädlinge machen und Stressreaktionen wie das Austreiben zahlreicher Wassertriebe hervorrufen. Ein behutsamer und professioneller Rückschnitt ist daher entscheidend, um die Gesundheit und natürliche Wuchsform des Baumes zu erhalten. So ist es oft zweckmäßiger, eine größere Schnittmaßnahme in mehrere kleinere Eingriffe mit zeitlichen Abständen aufzuteilen, damit der Baum ausreichend Zeit zur Regeneration hat und nicht überlastet wird.
Das radikale Kappen von stärkeren Ästen oder ganzer Kronenbereiche – auch als Kronenkappung bekannt – ist keine fachgerechte Maßnahme, da sie die natürliche Struktur und Gesundheit des Baumes stark beeinträchtigt. Durch das Kappen entstehen große Schnittflächen, die Pilzbefall und Fäulnis begünstigen, während die Baumkrone ihre Stabilität und Funktion verliert. Der Baum reagiert häufig mit dem Austreiben zahlreicher schwach verankerter Triebe, die nicht nur das Risiko von Astbruch erhöhen, sondern auch einen dauerhaften Pflegeaufwand erfordern. Ein gezielter Rückschnitt, der die Baumstatik berücksichtigt und die natürliche Form erhält, ist deutlich nachhaltiger und schützt den Baum langfristig (siehe: Comic - Der Tod einer Eiche).
Totholz, Baumhöhlen, Nistkästen, Spalten und Risse sind als wertvolle Habitatstrukturen für Tiere wie Vögel, Fledermäuse und andere Säugetiere sowie Insekten sehr schützenswert. Das Entfernen solcher Strukturen sollte nur vorgenommen werden, wenn ein akutes Sicherheitsrisiko vorliegt. Es besteht auch die Möglichkeit, Habitatstrukturen zu versetzen.
Während der Vogelschutzzeit (1. März bis 30. September) ist es gesetzlich prinzipiell untersagt, Bäume stark zurückzuschneiden oder zu fällen. Ob es im Einzelfall Ausnahmen gibt und welche Aspekte dabei zu beachten sind, sollte mit der zuständigen Naturschutzbehörde abgesprochen werden.
Bei allen Schnittmaßnahmen müssen die gesetzlichen Regelungen zum Arten- und Naturschutz beachtet werden, um Flora und Fauna zu schützen und Lebensräume geschützter Arten zu erhalten. Auch mit einer Genehmigung können die Arbeiten nicht immer uneingeschränkt durchgeführt werden. Wird während der Maßnahme festgestellt, dass geschützte Arten oder Lebensräume – etwa durch das Entfernen von Totholz oder das Stören von Nistplätzen – beeinträchtigt werden, kann dies zu einer Unterbrechung oder gar einem Abbruch führen. Daher ist eine gründliche Prüfung der Gehölze und des Umfeldes vor Beginn der Arbeiten entscheidend um rechtliche Konflikte und negative Umweltfolgen zu vermeiden.
Für die Durchführung von Baumschnittmaßnahmen sollte stets ein vernünftiger Grund vorliegen. Beeinträchtigungen durch herabgefallenes Laub, Schattenwurf der Baumkrone oder Ähnliches sind nur in seltenen Fällen eine hinreichende Begründung.
Als Grundstückeigentümer sind Sie in der Regel auch Eigentümer der auf dem Grunstück stehenden Bäume. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sind Sie dafür verantwortlich, dass von Ihren Bäumen keine Gefahr für andere ausgeht. Diese gesetzliche Pflicht bedeutet, dass Sie Ihre Bäume regelmäßig auf Schäden, Krankheiten und Gefahrenpotenziale prüfen (lassen) müssen. Bruchgefährdete Äste, morsche Stellen oder instabile Wurzeln können schnell zu einem Risiko für Passanten, Nachbarn oder Sachwerte werden. Werden notwendige Kontrollen oder Pflegearbeiten vernachlässigt, haften Sie im Schadensfall für entstandene Schäden.
Um Ihre Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen, empfiehlt es sich, Fachleute mit der regelmäßigen Kontrolle und Pflege Ihrer Bäume zu beauftragen. Diese Experten erkennen potenzielle Gefahren frühzeitig und schlagen notwendige Maßnahmen vor, um Risiken zu minimieren. So schützen Sie nicht nur sich selbst vor rechtlichen Konsequenzen, sondern tragen auch aktiv zur Sicherheit Ihrer Umgebung bei. Mit einer fachgerechten Dokumentation der Kontrollen haben Sie zudem einen Nachweis, dass Sie Ihrer Pflicht nachgekommen sind.
Genehmigungspflicht bei Fällungen und größeren Eingriffen:
Möchten Sie einen Baum fällen oder größere Eingriffe durchführen lassen, sollten Sie prüfen, ob hierfür Genehmigungen erforderlich sind. Informationen dazu erhalten Sie z.B. von der Stadtverwaltung und der Naturschutzbehörde. Eine Genehmigung benötigen Sie insbesondere dann, wenn der Baum unter eine Baumschutzsatzung fällt oder sich auf einem Grundstück mit besonderen Schutzauflagen befindet. Auch naturschutzrechtliche Vorgaben können eine Genehmigung erforderlich machen.
Baumschutzsatzung:
In vielen Gemeinden und Städten gibt es eine Baumschutzsatzung, die festlegt, welche Bäume geschützt sind und nur mit Genehmigung stärker beschnitten oder gefällt werden dürfen.
--> Siehe: "Was gibt es hinsichtlich Baumschutzsatzungen zu beachten?"
Vorgaben im Bebauungsplan:
In einigen Bebauungsplänen sind Vorschriften zum Erhalt von Bäumen oder zur Begrünung enthalten. Beispielsweise kann vorgeschrieben sein, dass bestimmte Bäume auf dem Grundstück erhalten bleiben oder dass nach einer Fällung Ersatzpflanzungen vorgenommen werden müssen.
Ersatzpflanzung:
In vielen Fällen schreibt eine Fällgenehmigung vor, dass ein neuer Baum als Ausgleich gepflanzt werden muss. Der Standort, die Baumart und der Zeitpunkt der Pflanzung können dabei von der Behörde festgelegt werden.
Bevor Sie Maßnahmen an einem Baum durchführen lassen, informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde bzw. der zuständigen Naturschutzbehörde über die geltenden Vorschriften und lassen Sie sich bei Bedarf von einem sachkundigen Betrieb beraten.
Eine Baumschutzsatzung dient dazu, wertvolle Bäume in Städten und Gemeinden zu schützen. Sie legt fest, welche Bäume als besonders schützenswert gelten und unter welchen Bedingungen Eingriffe wie Fällen, Beschneiden oder Umsetzen erlaubt sind. Meist sind Bäume ab einem bestimmten Stammumfang geschützt, und eine Genehmigung der zuständigen Behörde ist erforderlich, bevor Arbeiten durchgeführt werden dürfen. Ziel der Baumschutzsatzung ist es, das städtische Grün zu erhalten und einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz zu leisten.
Was bedeutet das für Grundstückseigentümer?
Grundstückseigentümer, deren Bäume unter die Baumschutzsatzung fallen, sind verpflichtet, sich an die Vorschriften zu halten. Bevor ein Baum gefällt oder stark zurückgeschnitten wird, muss eine schriftliche Genehmigung beantragt werden. Verstöße gegen die Baumschutzsatzung können Bußgelder nach sich ziehen. Es ist daher ratsam, sich vorab bei der Gemeinde zu informieren oder einen Fachbetrieb zu kontaktieren, der Sie bei der Einhaltung der Vorgaben unterstützt und gegebenenfalls die Genehmigung für Sie einholt. So können Sie sicherstellen, dass alle Arbeiten rechtssicher und fachgerecht erfolgen.
ZTV-Richtlinien– Qualität und Nachhaltigkeit für Ihre Bäume
Die ZTV-Baumpflege (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege) ist der anerkannte Standard für professionelle Baumpflegearbeiten in Deutschland. Sie stellt sicher, dass alle Maßnahmen – wie beispielsweise Kronenpflege, Totholzentfernung oder Baumsicherungen – fachgerecht, baumschonend und nachhaltig durchgeführt werden. Ziel ist es, die Vitalität und Verkehrssicherheit der Bäume zu gewährleisten und gleichzeitig die Umwelt zu schützen. Für Auftraggeber bedeutet dies, dass alle Arbeiten nach klar definierten Standards ausgeführt werden, die auf den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren. So wird sichergestellt, dass Bäume langfristig gesund bleiben und Gefahren frühzeitig vermieden werden. Auftraggeber sollten also darauf achten, Baumpflegebetriebe zu engagieren, die nach den ZTV-Richtlinien arbeiten.
Die ZTV-Baumkontrollrichtlinien legen fest, wie Bäume systematisch auf ihre Verkehrssicherheit geprüft werden. Dabei wird der Baum von fachkundigen Kontrolleuren visuell untersucht, um Schäden, Krankheiten oder potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen. Diese Untersuchungen erfolgen nicht-invasiv, um den Baum nicht unnötig zu belasten. Die Richtlinien schaffen einen einheitlichen Standard für Baumkontrollen und sorgen dafür, dass Gefahren durch instabile Bäume oder herabfallende Äste rechtzeitig erkannt und geeignete Maßnahmen eingeleitet werden können. Für Kunden bedeutet dies Transparenz, Sicherheit und die Gewissheit, dass Kontrollen und Pflegemaßnahmen professionell ausgeführt werden.
Der Tod einer Eiche
Ⓒ Französische Gesellschaft für Baumpflege/Société Française d’Arboriculture (SFA); Übersetzung aus dem Französischen: Florian Cantner, Münchner Baumkletterschule/Redaktion Baumpflegeportal
Eine sachgemäße Baumpflege erfordert Expertise, die nur eine spezialisierte Fachfirma bieten kann. Bäume reagieren empfindlich auf falsche Schnittmaßnahmen – ein fehlerhafter Eingriff in die Krone kann schwerwiegende und oft irreparable Schäden verursachen. Um dies zu vermeiden, arbeiten wir nach den Richtlinien der ZTV-Baumpflege.
Unser oberstes Ziel ist es, die Gesundheit und Langlebigkeit Ihres Baumes zu bewahren. Deshalb setzen wir ausschließlich auf qualifizierte Arboristen, die speziell für Baumpflegemaßnahmen ausgebildet sind. Wir werden Ihre Bäume fachgerecht behandeln und Ihnen kompetent zur Seite stehen.